KFZ-Kennzeichen
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Fahrzeuge, die eine Ländergrenze überschreiten wollen, haben gemäß internationaler Absprache seit 1909 ein Länderkennzeichen zu führen. Im Fall Deutschlands ist das das „D“.
Die Zeichenzahl für die Kombination kann von Kennzeichengröße und Kennzeichenart beeinflusst werden. Bei einzeiligen Zeichen nimmt das Ortskürzel vielleicht zusätzlich Platz für Zeichen der Kombination weg, bei zweizeiligen Zeichen ist dies nicht der Fall, da das Ortskürzel sich in einer eigenen Zeile befindet.
Die bei uns bestellten Kennzeichen können entweder direkt an das Auto angebracht werden oder zuerst in Halter eingesetzt werden, die dann an das Auto kommen.
Auf den ersten Blick sind die verschiedenen KFZ-Kennzeichen vielleicht recht unübersichtlich. Es ist nicht immer direkt klar, wie man sie beantragen kann und welche Vorteile die eine oder andere Variante bietet. Deshalb haben wir an dieser Stelle eine kleine Kennzeichenkunde hinterlegt um eine Übersicht über die verschiedenen Bezeichnungen, Größen und Arten der Nummernschilder zu liefern.
"Saison", "Historisch", "Rote" und "Grün" Kennzeichen haben steuerrechtliche Auswirkungen. Ein Fahrzeug kann nur solche Kennzeichen tragen, wenn es gewissen Kriterien entspricht und besonders zugelassen wird.
Als EU-Kennzeichen werden die Autokennzeichen bezeichnet, die am linken Rand die EU-Flagge sowie in Deutschland das Nationalitätenkennzeichen „D“ tragen. Hier gibt es seit November 2000 keinen Entscheidungsspielraum mehr da diese in Deutschland verpflichtend geworden sind.
Wie jeder Motorradfahrer weiß reicht hier nur ein Kennzeichen, in aller Regel hinten am Rad.
Wie der Name schon sagt ist das Kurzzeitkennzeichen nicht von langer Dauer – es ist für Überführungen und Probefahrten eines einzigen Fahrzeuges gedacht und nur bis zu fünf Tage gültig. Das Kennzeichen weist deshalb klar den letzten Tag seiner Gültigkeit (farblich abgehoben am rechten Rand) auf.
Grüne Kennzeichen sehen fast so aus wie die üblichen Kennzeichen, heben sich aber durch ihre grüne Farbe hervor
Kleinkrafträder, Mofas und ähnliche Fahrzeuge mit bis zu 45 km/h Höchstgeschwindigkeit 50 ccm Hubraum tragen keine amtlichen KFZ-Kennzeichen sondern ein Versicherungskennzeichen am Heck. Dieses kann bei Banken oder Versicherungen gekauft werden und wird für das Versicherungsjahr (vom 1. März bis zum letzten Februartag des Folgejahres) ausgestellt.
Das sogenannte Traktorenkennzeichen ist ein übliches zweizeiliges, steuerbefreites („grünes“) Kennzeichen. Es gewährt allerdings mindestens einen wesentlichen Vorteil neben der Steuerfreiheit: Anhänger, die von einem solchen Fahrzeug gezogen werden, müssen nicht gesondert zugelassen sein sondern können einfach die selbe Kombination wie das Zugfahrzeug (oder eines anderen, auf den Halter zugelassenes Schleppers) aufweisen.
Saisonkennzeichen sind die optimale Lösung für den Fall, dass das Fahrzeug eh nicht das ganze Jahr über genutzt wird. Wieso sollte man es dann mehrfach ab- und wieder anmelden oder aber ganzjährig KFZ-Steuern zahlen? Darüber hinaus kann man sich damit oft Vorteile bei den Versicherungskosten heraus handeln.
Rote Kennzeichen werden ähnlich verwendet wie Kurzzeitkennzeichen – also vor allem für Überführungen und Probefahrten
Ausfuhrkennzeichen sind für dafür da, ein Fahrzeug in ein anderes Land zu fahren um es zu exportieren. Sie tragen rechts auf rotem Grund das Datum, zu dem das KFZ als letztes das Land verlassen haben muss.
Behördenkennzeichen unterscheiden sich von privaten Kennzeichen etwas in Ihrem Aufbau.
Oldtimer-Kennzeichen oder auch historische Kennzeichen gibt es in zwei Varianten. Die bekannte von beiden ist das H-Kennzeichen. Zusätzlich gibt es eine Sonderform des roten Kennzeichens (welches dann immer mit einer 07 beginnt). Der Gemeinsame Vorteil beider Optionen ist ein ermäßigter, pauschaler Steuersatz von 46,02 € für Motorräder und 191,73 € für andere Fahrzeuge.
Die Leichtkraftradkennzeichen sind die "verkleinerten zweizeiligen Kennzeichen" mit einer Breite von 25,5 cm und Höhe von 13 cm.
Wechselkennzeichen sind für bis zu drei Fahrzeuge eines Besitzers gültig. Nur eines von diesen darf immer eingesetzt werden, die anderen müssen auf privatem Gelände „zwischenlagern“. Dieser Kennzeichentyp erfreut sich bisher nicht größerer Beliebtheit, auch weil die finanziellen Vorteile sich im Rahmen halten: Für alle Fahrzeuge fällt weiterhin die volle KFZ-Steuer an.